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Kindersitzpflicht: Wie lange benötigt man einen Kindersitz?

Der Sicherheitsgurt hielt bereits in den 50-er Jahren Einzug in die Autos, aber erst in den 70-er Jahren kam es zur Anschnallpflicht. Kleinkinder waren durch diesen Sicherheitsgurt nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 1963 wurde der erste Kindersitz weltweit auf den Markt gebracht, eine Pflicht besteht seit dem 01. April 1993. Der Reboarder Test gibt Auskunft über die besten Reboarder.

Kinder müssen im Auto richtig gesichert werden

Kinder bis zu einem Alter von 4 Jahren sitzen in einem Kindersitz sicherer, der entgegen der Fahrtrichtung platziert ist. Der sicherste Kindersitz ist der sogenannte Reboarder, entsprechende Untersuchungen können Sie dem Reboarder Test entnehmen. Schwere Verletzungen können entstehen, wenn man zu früh auf einen vorwärts gerichteten Kindersitz umsteigt.

Bis zu welchem Alter und welcher Größe ein Kindersitz vorgeschrieben ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es dürfen erst Kinder im Fahrzeug ohne Kindersitz befördert werden, die älter als 12 Jahre sind und eine Größe über 150 Zentimetern erreicht haben.

Gibt es eine Kindersitzpflicht für Babys und Neugeborene?

Babys und Kleinkinder haben ein unausgeglichenes Verhältnis vom Kopf zum Körper. Kleinkinder haben einen entsprechend schweren Kopf, der rund 20 Prozent ihres Körpergewichtes beträgt. Zudem ist die Hals- und Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgebildet.

Im Jahr 1989 hielt dann der Reboard-Sitz Einzug in die Fahrzeuge. Laut EU-Regelung ist dieser rückwärts gerichtete Kindersitz Pflicht für Neugeborene und Babys, die leichter als 9 Kilogramm sind. Untersuchungen haben ergeben, dass auch für Kinder bis zu einem Alter von 4 Jahren das Sitzen in einem Reboarder Sitz sicherer ist.

Wie kann man ältere Kinder im Fahrzeug richtig schützen?

Bei älteren Kindern muss auf einen optimalen Verlauf des Sicherheitsgurts geachtet werden. Der Dreipunkt-Sicherheitsgurt muss am Körper eines Kindes genauso angelegt sein wie bei einer erwachsenen Person. Ist ein Kind zwar schon 12 Jahre alt, aber kleiner als 150 Zentimeter, können Eltern frei darüber entscheiden, ob sie noch einen Kindersitz nutzen möchten.

Einen guten Schutz für ältere Kinder bietet dann eine Sitzerhöhung, die über ein Rückenteil verfügt. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen sind Sitzerhöhungen auch für Kinder geeignet, die ein Gewicht von mehr als 36 Kilogramm haben.

Gibt es Ausnahmen von der Kindersitzpflicht?

In einigen Ausnahmefällen müssen Kinder nicht in Kindersitzen gesichert werden. Dazu gehören Fahrten in Reisebussen, hier muss in der Regel kein Kindersitz benutzt werden. Ist die Befestigung eines weiteren Sitzes im Fahrzeug durch bereits vorhandene Kindersitze nicht möglich, dann besteht für Kinder ab einem Alter von 3 Jahren keine Kindersitzpflicht.

Auch für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, beispielsweise in Linienbussen oder auch in Taxen besteht eine Ausnahme der Kindersitzpflicht.

Wann sollte von der Babyschale in einen Reboarder gewechselt werden?

Mittlerweile kann man auf die Babyschale schon ganz verzichten, denn viele der angebotenen Reboarder Modelle sind auch für Neugeborene zugelassen. Detaillierte Angaben kann man dem Reboarder Test entnehmen. Spezielle Einlagen geben die Möglichkeit den Sitz optimal auf die Größe des Babys anzupassen.

Kinder müssen auch auf Kurzfahrten immer ordnungsgemäß in einem Kindersitz untergebracht werden. Kindersitze sollten im Fahrzeug grundsätzlich mitgeführt werden, damit Kinder auch ungeplant mitgenommen werden können. Bei der Installation des Sitzes ist auf die Bedienungsanleitung zu achten.

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