Führerscheinentzug umgehen

Führerscheinentzug umgehen – diese Möglichkeiten hast Du!

Wer kennt es nicht, ein paar Minuten zu spät losgekommen, dann ist es unterwegs auch noch voll und auf der Arbeit steht ein wichtiger Termin an, Stress pur und der Fuß drückt automatisch ein kleines bisschen zu viel aufs Gaspedal. Und dann, schon ist es passiert und man hat einen Blitzer kassiert.

Ob es nun ein Geschwindigkeitsblitzer ist oder ein Rotlichtblitzer, ärgerlich ist es auf jeden Fall und der Tag ist erst einmal gelaufen. Jetzt fängt man an zu grübeln, war ich viel zu schnell oder war die Ampel vielleicht gerade erst auf Rot gesprungen, die Unsicherheit bleibt, bis dann nach etwa 2 Wochen der bittere Beweis kommt, ja, ich war zu schnell oder die Ampel war definitiv schon zu lange Rot.

Wenn der Verstoß dann zu schwerwiegend war, kommt es im schlimmsten Falle eben nicht nur zu einem Bußgeld, was schon ärgerlich genug ist, es wird ein Fahrverbot verhängt und das ist für die Meisten von uns sehr schmerzhaft und folgenreich. Fast jeder fährt mit dem Auto zur Arbeit.

Der offizielle Bescheid

Der Bescheid ist da, was tun, gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen?
Pauschal kann man aber nicht sagen, dass jedes Fahrverbot umgangen werden kann, denn es hängt dabei immer von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel, um wie viel die Geschwindigkeit überschritten worden ist und, ob solche Vergehen bereits häufiger vorgekommen sind, denn dann gilt man als Wiederholungstäter und hat schlechte Aussichten auf die Aufhebung des Fahrverbotes.

Reelle Chance bestehen aber für Menschen, die selten oder nie als Verkehrssünder aufgefallen sind und keine oder wenige Punkte in Flensburg haben.

Möglichkeiten

Im Folgenden werden grundsätzliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen aufgezeigt, wie Sie eventuell ein Fahrverbot umgehen können, das ersetzt aber auf keinen Fall eine Beratung, beispielsweise durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in München.

Der wohl wichtigste Punkt ist, rechtzeitig Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, hierfür gilt es, eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Bescheides einzuhalten. Wenn diese Frist einmal verstrichen ist, hat man keine Chance mehr, Einwände gegen das Fahrverbot geltend zu machen. Hierfür reicht aber nur ein formloser Einspruch ohne Begründung. Diesen Einspruch kann jeder selbst einlegen und dann einen Anwalt aufsuchen, der dann die Begründung rechtssicher aufsetzt.

Härtefall - was fällt darunter

Der beste und meist auch wirkungsvollste Grund, ein Fahrverbot zu umgehen ist, wenn ein solches Fahrverbot eine besondere und unzumutbare Härte für den Betroffenen darstellt. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie beruflich den Führerschein unbedingt benötigen und als Folge des Fahrverbots eine Kündigung droht. Hier gilt aber nicht allein, dass Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren, denn für diesen Fall kann man ebenfalls die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Es muss hier glaubhaft gemacht werden, dass es sich wirklich um eine besondere persönliche Härte handelt.

Ebenso gilt als Härtefall, wenn Sie Berufskraftfahrer oder möglicherweise auch selbstständig sind und Ihnen ohne eine Fahrerlaubnis große finanzielle Schwierigkeiten drohen. Auch, wenn Sie pflegender Angehöriger sind und eine zu pflegende Person pflegen müssen, kann persönliche Härte geltend gemacht werden.

Grobe oder doch leichte Fahrlässigkeit

Es wird zudem beim Vergehen unterschieden, ob es sich um grobe vorsätzliche Fahrlässigkeit handelt, denn dann ist der Führerschein definitiv weg und auch ein Fahrverbot ist nicht abzuwenden. Wenn es sich beim Vergehen aber um ein sogenanntes Augenblicksversagen handelt, welches nur als leichte Fahrlässigkeit zu werten ist, sehen die Chancen jedoch gar nicht so schlecht aus. Augenblicksversagen nennt man beispielsweise, wenn Verkehrsschilder nicht deutlich platziert wurden und deshalb übersehen wurden oder aber auch wenn dem Vordermann einfach im Affekt hinterhergefahren wurde, wie an einer Ampel leicht geschehen kann, der sogenannte Mitzieheffekt.

Fahrverbot in höhere Geldstrafe umwandeln

Als letzte Möglichkeit kann man versuchen, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wird. Dies geschieht aber sehr selten, denn ein Fahrverbot wird schließlich verhängt, damit derjenige, der den Verstoß begangen hat, etwas daraus lernt. Und wie Menschen sind, ohne es schmerzlich zu erfahren, hat es eben keinen erzieherischen Effekt. Für eine Umwandlung muss natürlich wie für alle Gründe rechtzeitig Einspruch eingelegt worden sein. Nur über die Geltendmachung eines außergewöhnlichen Härtefalls bestehen überhaupt Chancen, eine solche Umwandlung zu bewirken.

Fazit

Abschließend muss aber deutlich darauf hingewiesen werden, dass es immer davon abhängt, wie die Bußgeldbehörde oder auch das Gericht die Sachlage einschätzt, dabei spielt Ihre eigene Vorgeschichte und auch Ihr Verhalten im Einspruchsverfahren eine entscheidende Rolle. Denn so kann eingeschätzt werden, ob bei Ihnen eine gute Prognose gestellt werden kann, nicht wieder ein solches Vergehen zu begehen.

Schauen Sie besser genau auf den Tacho und beachten rote Ampeln und Verkehrsschilder, dann ersparen Sie sich diese mühsamen Verfahren, deren Ausgang immer offen ist.

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