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Kennzeichen verloren: Das ist jetzt zu beachten

Jährlich werden hierzulande ungefähr 160.000 Kennzeichen entwendet. Doch einige Kennzeichen gehen auch anderweitig verloren, beispielsweise bei Fahrten auf besonders unebenen Straßen oder im Gelände. Ganz egal, was der Grund für das verlorene Kennzeichen ist: Der Verlust ist in jedem Fall ärgerlich. Was es zu beachten gilt, wenn das Kennzeichen verloren wurde, wird im Folgenden genauer erklärt.

Schnelles Handeln erforderlich

Grundsätzlich gilt, dass man sich so schnell wie möglich um ein neues Kennzeichen kümmern sollte, da das Fahren ohne Kennzeichen in Deutschland verboten ist – Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet und dabei ist es auch nicht von Bedeutung, warum das Kennzeichen fehlt. Daher sollte man den Verlust des Kennzeichens sofort melden. Jedoch kann es sein, dass die Polizei in der Kontrolle Nachsehen hat, wenn glaubhaft gemacht wird, dass das Kennzeichen unmittelbar zuvor verloren wurde, in manchen Fällen wird auch ein provisorisches Pappschild toleriert, wenn die Fahrt nicht allzu lang ist.

Was zu tun ist, wenn das Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde

Zunächst sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet und im Anschluss die Versicherung informiert werden. Falls das Kennzeichen lediglich verloren wurde, sollte das übrige Kennzeichen, sofern es noch vorliegt, bei der Zulassungsstelle abgegeben und ein neues Kennzeichen beantragt werden. Im Falle eines Diebstahls muss der Zulassungsstelle im Rahmen der Beantragung von einem neuen Kfz-Kennzeichen die polizeiliche Anzeigenbestätigung vorgelegt werden. Außerdem wird ein Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und der Nachweis über die gültige HU benötigt.

Beachten sollte man außerdem, dass der Handels- oder Vereinsregisterauszug, beziehungsweise die Gewerbeanmeldung vorliegen müssen, wenn eine Firma, ein Verein oder eine sonstige juristische Person Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Was es beim neuen Kennzeichen zu beachten gilt

Wurden sämtliche Schritte beachtet, kommt es zur Zuteilung eines neuen Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde. Allerdings kann nicht die gleiche Kombination gewählt werden, da der Missbrauch durch Diebe im Rahmen von Straftaten nicht unwahrscheinlich ist – das ist auch der Grund, weshalb so viele Kennzeichen gestohlen werden. Je nachdem, welche Konditionen vertraglich festgelegt wurden, kann es auch durchaus sein, dass die Kaskoversicherung die Kosten für den gesamten Prozess übernimmt. Diese belaufen sich auf insgesamt rund 90 Euro und setzen sich zusammen aus bis zu 60 Euro an Gebühren, die die Zulassungsbehörde berechnet, und ungefähr 30 Euro für die neuen Kennzeichen an sich.

Wie sieht es im Ausland aus?

Hier ist die Lage etwas komplizierter, da man kein Ersatzschild beantragen kann. Aber auch hier gilt: Die Polizei sollte so schnell wie möglich verständigt werden. Wenn beide Schilder fehlen, ist das Rufen eines Abschleppwagens die sicherste Option. In Deutschland muss dann der bereits beschriebene Prozess durchgeführt werden.

Schutz vor Kennzeichen-Klau?

Einen garantierten Schutz vor dem Diebstahl des Kennzeichens gibt es leider nicht. Die einzige Möglichkeit ist es, das Kennzeichen so gut wie möglich zu schützen, beispielsweise indem man die Kennzeichen verschraubt und nicht nur auf eine Plastikhalterung setzt. Besonders gut hierfür eignen sich Torx-Schrauben, da man diese nicht mit herkömmlichem Werkzeug öffnen kann. Eine Alternative für Autobesitzer, die die Schrauben optisch nicht schön finden, stellen diebstahlsichere Kennzeichenhalter dar. Diese bestehen in der Regel aus Edelstahl und Kosten um die 50 Euro. Öffnen lassen sie sich nur mit speziellem Werkzeug.

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