Die Anschaffungskosten für einen Treppenlift lassen sich normalerweise steuerlich absetzen. Dies bedeutet, dass die Investition in einen Sitzlift als sogenannte außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann. Die Rubrik ist in der Steuererklärung entsprechend auszufüllen. Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört das persönliche Einkommen sowie die Familiensituation der Antragsteller. Daher ist es essenziell, dass Sie sich vorab über die Möglichkeiten zur Absetzbarkeit genau informieren.
Gründe zur steuerlichen Absetzbarkeit
Um gebrauchte Treppenlifte steuerlich abzusetzen, müssen Sie nachweisen, dass der Einbau bestimmte Gründe hat. Einfach nur die Steigerung des Komforts wird Ihr Finanzamt normalerweise nicht zum Absetzen anerkennen. Außergewöhnliche Belastungen sind unter anderem Medikamente, Krankheitskosten oder Arzt- und Fahrtkosten, welche die wirtschaftlichen Verhältnisse unzumutbar überschreiten. Wer also ökonomisch besser gestellt ist, muss höhere Kosten für seine Gesundheit selbst tragen.
Bevor ein Treppenlift gebraucht oder neu gekauft wird, sollte ein ärztliches Attest belegen, dass diese Anschaffung als sogenannter allgemeiner Gebrauchsgegenstand für den Alltag benötigt wird und dadurch der Linderung oder Heilung dient. Es handelt sich hier also um eine medizinische Unverzichtbarkeit.
Dies ist speziell dann erforderlich, falls die Unumgänglichkeit der Aufwendungen für die Montage des Liftes nicht eindeutig ist. Dies bedeutet, dass beispielsweise bisher lediglich psychotherapeutische Behandlungen oder Heil-/Badekuren vom zukünftigen Treppenlift-Nutzer genutzt wurden, allerdings keinerlei medizinische Maßnahmen, welche für eine Mobilitätseinschränkung sprechen.
Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderung können allerdings anstatt der außergewöhnlichen Belastung (Paragraf 33 EStG) einen Pauschalbetrag für Behinderte geltend machen. Dieser wird je nach Behinderungsgrad gestaffelt. Der Pauschalbetrag kann pro Jahr zwischen etwa 300 Euro und 1.450 Euro variieren. Enthält der Schwerbehinderten-Ausweis das Merkmal „Hilflos“ (H) oder sogar „Blind“ (BI), kann der Pauschalbetrag jährlich sogar bei circa 3.500 Euro liegen. Allerdings können sich je nach Bundesland Unterschiede ergeben.
So lassen sich außergewöhnliche Belastungen beantragen
Die Investition (allerdings nur den Betrag, welcher über Ihrem zumutbaren Eigenanteil liegt) für einen Treppenlift geben Sie unter außergewöhnliche Belastungen auf Ihrer jährlichen Steuererklärung an. Zuschüsse und/oder Erstattungen von privaten Versicherungen oder Ihrer Krankenkasse sind leider nicht relevant, um diese abzusetzen.
Es ist jedoch möglich Kosten für Montage und Reparatur mit anzugeben. Dafür müssen Sie unbedingt sämtliche Belege und Rechnungen aufbewahren, denn diese können unter Umständen vom Finanzamt verlangt werden. Umfassende, detaillierte Informationen zu neuen Gesetzen und Änderungen der Pauschalbeträge und können Sie von Ihrem Steuerberater erhalten.
Wie viel Prozent Belastungsgrenze kann erreicht werden?
Wie hoch die Erstattung vom Finanzamt letztendlich ausfällt, ist grundsätzlich individuell. Um die zumutbare Belastungsgrenze für Sie zu ermitteln, wird vom Finanzamt das gesamte jährliche Einkommen des Haushaltes, der aktuelle Familienstand sowie eventuelle Kinder berücksichtigt. Je nachdem wie die Ausgangssituation dargestellt wird, kann die Belastungsgrenze von 1 Prozent bis 7 Prozent der gesamten Einkommen betragen.
Übrigens: Förderungen stehen nicht allein für neu gekaufte Treppenlifte, sondern auch für Miet-Treppenlifte bereit.
Falls das Finanzamt keine Absetzbarkeit anerkennt, kommen diverse andere Anlaufstellen infrage, bei denen Sie finanzielle Zuschüsse beantragen können. Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Krankenkasse pro Person mit maximal 4.000 Euro Förderung zum Kauf des Lifts beitragen. Zudem stehen regionale Fördermittel zur Verfügung, welche beispielsweise via Kfw-Bank, eventuell auch über die Agentur für Arbeit und/oder Berufsgenossenschaft zu beantragen sind.