Raucherpausen Arbeitszeit ja oder nein

Raucherpause: Arbeitszeit, oder nicht?

Schnell eine rauchen. Raucherpausen sind bei Rauchern normal, für alle Nichtraucher eher unverständlich und oft genug Diskussionsthema. Aber wie ist das nun eigentlich, zählt die Pause zum Rauchen zur Arbeitszeit oder eher nicht?

Müssen Raucherpausen erlaubt sein?

Hier kann mit einem eindeutigen „Nein“ geantwortet werden. Die Raucherpause zählt nicht zur Arbeitszeit. Das wurde bereits von mehreren Gerichten klargestellt. Somit hat der Arbeitgeber die Chance, Raucherpausen pauschal zu verbieten. Werden Raucherpausen zugelassen, so handelt es sich lediglich um Kulanz.

Interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass der Arbeitgeber die zuvor genehmigten Raucherpausen von heute auf morgen untersagen kann. Es kann also durchaus sein, dass nach einem Wechsel der Geschäftsleitung die Raucherpause auf einmal weg ist. Es besteht dann kein Recht darauf, diese wieder zu genehmigen. Viel eher ist dann das Verhandlungsgeschick der Raucher gefragt.

Eine Vergütung muss für Raucherpausen auf Grund dessen auch nicht stattfinden. In dem Fall würde es sich nämlich um eine Ungleichbehandlung von Nichtrauchern handeln und es würde mit Sicherheit ein großer Aufschrei durch die Reihen der Nichtraucher gehen.

Gibt es Möglichkeiten, während der Arbeit zu rauchen?

Wenn es eine entsprechende Pausenregelung im Betrieb gibt, kann diese natürlich genutzt werden. Angewendet wird das meist in Firmen, in denen der Chef selbst raucht oder die Mehrzahl der Angestellten es tut. Allerdings ist es dann häufig so, dass sich für die Zeit des Rauchens ausgestempelt werden muss und im Zuge dessen die Nacharbeit zu erfolgen hat.

Zudem darf natürlich während der normalen Pausen zur Zigarette gegriffen werden. Wobei auch hier eine Einschränkung gilt. Es muss ein Raucherbereich vorhanden sein. Dabei kann es sich um einen Bereich im Hof oder auch einen bestimmten Raum in den Betriebsräumen handeln. Das Rauchen am eigenen Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, da diese Tatsache gegen den Nichtraucherschutz verstößt.

Sanktionen bei Verstoß

Wird trotz Verbot von Raucherpausen eine solche eingelegt, verstößt dies gegen die Pflicht, die eigene Arbeitsleistung zu erbringen. Folge kann eine Abmahnung und bei Wiederholung sogar die Kündigung sein. In Ausnahmefällen kam es in dem Zusammenhang sogar schon zu fristlosen Kündigungen.

Können Raucherpausen als Arbeitszeit geltend gemacht werden?

Es gibt Berufe, in denen es durchaus sein kann, dass während der Raucherpause weiter gearbeitet wird. Sei es bei Besprechungen auf dem Bau oder auf anderen Freiflächen. In einem solchen Fall verschwimmen auf den ersten Blick die Grenzen. Im Arbeitsrecht sind derartige Fälle jedoch aktuell nicht vorgesehen und infolgedessen wird mit dem Anmachen der Zigarette die Arbeitszeit beendet. Sicher in vielen Betrieben ist es an der Tagesordnung, während der Arbeit zu rauchen, rechtlich gesehen, ist der Fall allerdings eindeutig geregelt und wird als Pause gesehen.

Welche Macht haben Nichtraucher?

Grundsätzlich steht der Gesundheitsschutz vor dem Raucherschutz und so ist es durchaus möglich, dass die nichtrauchenden Kollegen dafür sorgen, dass Raucherpausen verboten werden. Zumindest dann, wenn die Abtrennung des Raucherbereichs unzureichend ist. Schwierig wird der Punkt vor allem für kleine Betriebe. Da fehlt oftmals einfach der Platz für derartige Trennungen.

Die Zukunft der Raucherpausen

Die neue Arbeitszeiterfassung ist vor allem für die Raucher sehr schwierig. Denn eigentlich gehört das Kulanzrauchen damit der Vergangenheit an. In diesem Zusammenhang wird den Nichtrauchern nämlich noch deutlich bewusster, dass die Raucher deutlich weniger arbeiten. Den Rauchern wird aber auch erst einmal bewusst werden, wie viel Zeit sie täglich mit dem Rauchen verbringen und diese Zeit muss nun täglich hinten dran gehangen werden. In vielen Fällen kann es da zu extremen Überraschungen kommen.

 

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