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Kurzarbeitergeld: So berechnen Sie Ihr Einkommen bei Kurzarbeit

Aufgrund der aktuellen Lage während der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Sie ist mit teil hohen finanziellen Einbußen verbunden. Allerdings kann Kurzarbeit auch dem Abbau von Arbeitsplätzen entgegenwirken, da die betroffenen Arbeitnehmer nicht vom Unternehmen selbst, sondern von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld erhalten. Mit dem Kurzarbeitsrechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Kurzarbeitergeld ist.

 

Voraussetzungen für Kurzarbeit

Kurzarbeit kann zum Erhalt von Arbeitsplätzen dienen und Unternehmen die wirtschaftliche Existenz sichern, wenn aufgrund der aktuellen Situation des Unternehmens Entlassungen notwendig wären. Gerade während der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen von Verlusten betroffen. Kurzarbeit kann Entlassungen vermeiden. Für Kurzarbeit gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • mindestens 10 Prozent der Beschäftigten haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent
  • alle Überstunden und positiven Zeitguthaben sind abgebaut.

Der Betriebsrat muss der Einführung von Kurzarbeit zustimmen. Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, müssen alle Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind, der Kurzarbeit zustimmen. Der Arbeitnehmer muss festlegen, um wie viel Prozent die jeweilige Arbeitszeit verkürzt werden soll. Die Arbeitszeit kann auch um 100 Prozent verkürzt werden. Von der Kurzarbeit können alle Arbeitnehmer, aber auch nur ein Teil der Arbeitnehmer betroffen sein.

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber muss Ihnen Ihren Lohn oder Ihr Gehalt für die tatsächlich geleistete Arbeit sowie das Kurzarbeitergeld zahlen. Damit der Arbeitgeber nicht noch stärker in finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die schlimmstenfalls zur Insolvenz führen, kann sich der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit erstatten lassen. Eigentlich zahlt Ihnen nicht der Arbeitgeber, sondern die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber muss daher rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kurzarbeit stellen und die Gründe dafür darlegen.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeit dient dazu, den Verdienstausfall zumindest teilweise auszugleichen. Kurzarbeitergeld kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zahlung auch bis zu 24 Monate lang erfolgen. Wie hoch Ihr Kurzarbeitergeld ist, hängt von Ihrem Nettoentgelt und davon ab, ob Sie mindestens ein Kind haben.

In den ersten drei Monaten der Bezugsdauer beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des Nettolohns oder Nettogehalts, wenn Sie keine Kinder haben. Für Beschäftigte, die mindestens ein Kind haben, liegt das Kurzarbeitergeld bei 67 Prozent des Nettolohns.

Dauert die Kurzarbeit länger als drei Monate und beträgt der Entgeltausfall im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent, kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden. Es beträgt dann ab dem vierten Monat 70 Prozent des Nettoentgelts für Beschäftigte ohne Kinder und 77 Prozent des Nettoentgelts für Beschäftigte mit Kindern. Eine weitere Erhöhung ist ab dem siebten Bezugsmonat möglich. Für Beschäftigte ohne Kinder kann das Kurzarbeitergeld 80 Prozent, für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 87 Prozent des Nettoentgelts betragen.

Kurzarbeitergeld selbst berechnen

Sind Sie demnächst von Kurzarbeit betroffen, können Sie den Rechner nutzen und ermitteln, wie hoch Ihr Kurzarbeitergeld aussehen kann. Sie geben Ihr Bruttogehalt aus dem Monat vor der Einführung der Kurzarbeit an. Weiterhin müssen Sie angeben, wie hoch Ihr gekürztes Bruttoentgelt aufgrund der Kurzarbeit sein kann. Der Rechner ermittelt, wie hoch Ihr Kurzarbeitergeld ist. Allerdings handelt es sich nur um einen ungefähren Wert.

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